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c)
1. Die Förderung des Wohlfahrts-
wesens, der öffentlichen Gesund-
heitspflege und der Altenhilfe
sowie die selbstlose Unterstüt-
zung des in § 53 Abgabenordnung
(AO) genannten Personenkreises.
Zweck der Gesellschaft ist auch
die Einrichtung und Umsetzung
neuer medizinischer, am Bedarf
der zu versorgenden Menschen
ausgerichteter Versorgungsstruk-
turen und insbesondere der Be-
trieb von oder die Mitwirkung an
ganzheitlichen, qualitativ hoch-
wertigen Versorgungsangeboten,
bei denen bestehende Segmentie-
rungen der Versorgungsbereiche
überwunden werden. Der Zweck
wird auch verwirklicht durch die
Erbringung von Leistungen für zu
versorgende Menschen im Rah-
men der integrierten Versorgung
nach § 140 a SGB V sowie durch
den Betrieb von Einrichtungen,
die eine solche integrierte Versor-
gung durch nach dem 4. Kapitel
des SGB V berechtigte Leistungs-
erbringer anbieten und durch den
Abschluss entsprechender Verträ-
ge mit den Kostenträgern.
2. Der Gesellschaftszweck wird
insbesondere verwirklicht durch
die Errichtung und den Betrieb
von Altenheimen - und Alten-
wohnheimen, durch die Errich-
tung und den Betrieb von Erho-
lungsheimen, durch die Unterhal-
tung einer Kurzzeit - Pflegestati-
on, durch die Errichtung und den
Betrieb von Einrichtungen für Be-
hinderte und durch die Errichtung
und den Betrieb von Heimen für
Aus- und Umsiedler, Erwerb und
Betrieb von Reha - Einrichtungen
sowie Werkstätten für Behinderte.
3. Darüber hinaus werden die vor-
stehenden Satzungszwecke ver-
wirklicht durch das planmäßige
und arbeitsteilige Zusammenwir-
ken mit anderen Körperschaften
gem. § 57 Abs. 3 Abgabenord-
nung, welche die Voraussetzun-
gen der §§ 51 bis 68 Abgabenord-
nung erfüllen. In Ausgestaltung
dieses Zusammenwirkens arbeitet
die FSE Förderung sozialer Ein-
richtungen gGmbH arbeitsteilig
gemäß dem jeweiligen Koopera-
tionsvertrag mit allen Unterneh-
men im Verbund der Stiftung zur
Förderung sozialer Dienste Ber-
lin (FSD- Stiftung) und der FSD-
Stiftung. Diese Zusammenarbeit
dient der FSE Förderung sozialer
Einrichtungen gGmbH zur Ver-
folgung ihrer steuerbegünstigten
Zwecke durch die Inanspruchnah-
me von
- hauswirtschaftlichen Leistungen
(insbesondere Catering- Leistun-
gen),
- Leistungen des Facility-Manage-
ments (insbesondere Vermietung
von Räumlichkeiten, Reinigungs-
leistungen und Dienstleistungen
im Bereich Pflege und Unterhal-
tung von Liegenschaften und Au-
ßenanlagen),
- Verwaltungsleistungen (insbe-
sondere Geschäftsführungsleis-
tungen, Personal-sachbearbeitung
und Lohn-/ Gehaltsabrechnung),
wodurch die FSE Förderung so-
zialer Einrichtungen gGmbH bei
der unmittelbaren Erfüllung ihrer
satzungsgemäßen steuerbegüns-
tigten Zwecke und Aufgaben un-
terstützt wird.
Das planmäßige und arbeitsteili-
ge Zusammenwirken mit den be-
nannten Gesellschaften und der
FSD-Stiftung erfolgt auch der-
gestalt, dass die FSE Förderung
sozialer Einrichtungen gGmbH
Räumlichkeiten an die benannten
Gesellschaften und die FSD-Stif-
tung für die Verwirklichung steu-
erbegünstigter Zwecke vermie-
tet und darüber hinaus auch Ge-
schäftsführungsleistungen, haus-
wirtschaftlichen Leistungen (ins-
besondere Catering- Leistungen),
Leistungen des Facility-Manage-
ments (insbesondere Reinigungs-
leistungen und Dienstleistungen
im Bereich Pflege und Unterhal-
tung von Liegenschaften und Au-
ßenanlagen), Leistungen im Be-
reich des Personalwesens und
Buchhaltungsleistungen sowie
hiermit im Zusammenhang ste-
hende Dienstleistungen an die Ge-
sellschaften und die FSD- Stiftung
erbringt und dadurch die Gesell-
schaften und die FSD- Stiftung
bei der Erfüllung ihrer satzungs-
mäßigen steuerbegünstigten Zwe-
cke unterstützt.
4. Die Gesellschaft ist selbstlos tä-
tig. Sie verfolgt unmittelbar und
ausschließlich gemeinnützige und
mildtätige Zwecke im Sinne des
Abschnittes "Steuerbegünstig-
te Zwecke der Abgabenordnung
vom 16.03.1976". Der Geschäfts-
betrieb der Gesellschaft ist nicht
auf die Erzielung eines Gewin-
nes gerichtet. Etwaige Gewinne
dürfen nur für satzungsgemäße
Zwecke verwandt werden. Es darf
keine Person durch Ausgaben,
die dem Zweck der Körperschaft
fremd sind, oder durch unverhält-
nismäßig hohe Vergütungen be-
günstigt werden.
5. Mittel der Gesellschaft dür-
fen nur für die satzungsgemäßen
Zwecke der Gesellschaft verwandt
werden. Die Gesellschafter erhal-
ten auch keine sonstigen Zuwen-
dungen aus Mitteln der Gesell-
schaft.
6. Die Gesellschafter erhalten bei
ihrem Ausscheiden, bei Auflö-
sung der Gesellschaft oder bei
Wegfall des gemeinnützigen
Zwecks nicht mehr als ihre einge-
zahlten Kapitalanteile und den ge-
meinen Wert der von den Gesell-
schaftern geleisteten Sacheinlagen
zurück. |
|
b)
Nicht mehr Geschäftsführer:
5. Mannewitz, Christian
Geschäftsführer:
6.
Brockmeyer, Jürgen, * ‒.‒.‒‒,
Hamburg
mit der Befugnis die Gesellschaft al-
lein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen |
6.
Thom, Ronny, * ‒.‒.‒‒, Blan-
kenfelde-Mahlow/OT Glasow
Einzelprokura
mit der Befugnis Rechtsgeschäf-
te mit sich selbst oder als Vertreter
Dritter abzuschließen |
a)
Durch Beschluss der Gesellschaf-
terversammlung vom 11.10.2023 ist
der Gesellschaftsvertrag geändert in
§ 2 (Gegenstand). |
a)
08.12.2023
Dr. Weiland |