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c)
(1) Die Förderung des Wohl-
fahrtswesens und der öffentlichen
Gesundheitspflege, auch die Ein-
richtung und Umsetzung neuer
medizinischer, am Bedarf der zu
versorgenden Menschen ausge-
richteter Versorgungsstrukturen
und insbesondere der Betrieb von
oder die Mitwirkung an ganzheit-
lichen, qualitativ hochwertigen
Versorgungsangeboten, bei de-
nen bestehende Segmentierungen
der Versorgungsbereiche über-
wunden werden, die Erbringung
von Leistungen für zu versorgen-
de Menschen im Rahmen der inte-
grierten Versorgung nach § 140a
SGB V (Sozialgesetzbuch Fünf-
tes Buch) sowie durch den Betrieb
von Einrichtungen, die eine sol-
che integrierte Versorgung durch
nach dem 4. Kapitel des SGB V
berechtigte Leistungserbringer an-
bieten und durch den Abschluss
entsprechender Verträge mit den
Kostenträgern.
(2) Insbesondere die Errichtung
und der Betrieb von Pflegehei-
men, Pflegewohnheimen, Alten-
heimen, Altenwohnheimen und
von Erholungsheimen.
(3) Darüber hinaus werden die
vorstehenden Satzungszwecke
verwirklicht durch das planmä-
ßige und arbeitsteilige Zusam-
menwirken mit anderen Körper-
schaften gemäß § 57 Abs. 3 Ab-
gabenordnung, welche die Vor-
aussetzungen der §§ 51 bis 68 Ab-
gabenordnung erfüllen. In Aus-
gestaltung dieses Zusammenwir-
kens arbeitet die FSE Pflegeein-
richtungen gGmbH arbeitsteilig
gemäß dem jeweiligen Koopera-
tionsvertrag mit allen Unterneh-
men im Verbund der Stiftung zur
Förderung sozialer Dienste Berlin
(FSD-Stiftung). Diese Zusammen-
arbeit dient der FSE Pflegeein-
richtungen zur Verfolgung ihrer
steuerbegünstigten Zwecke durch
die Inanspruchnahme von
- hauswirtschaftlichen Leistungen
(insbesondere Catering- Leistun-
gen),
- Leistungen des Facility-Manage-
ments (insbesondere Vermietung
von Räumlichkeiten, Reinigungs-
leistungen und Dienstleistungen
im Bereich Pflege und Unterhal-
tung von Liegenschaften und Au-
ßenanlagen),
- Verwaltungsleistungen (insbe-
sondere Geschäftsführungsleistun-
gen, Personalsachbearbeitung und
Lohn-/ Gehaltsabrechnung),
wodurch die FSE Pflegeeinrich-
tungen gGmbH bei der unmittel-
baren Erfüllung seiner satzungs-
gemäßen steuerbegünstigten Zwe-
cke und Aufgaben unterstützt
wird.
Das planmäßige und arbeitsteili-
ge Zusammenwirken mit den be-
nannten Gesellschaften erfolgt
auch dergestalt, dass die FSE Pfle-
geeinrichtungen gGmbH Räum-
lichkeiten an die benannten Ge-
sellschaften für die Verwirkli-
chung steuerbegünstigter Zwe-
cke vermietet und darüber hinaus
auch Geschäftsführungsleistun-
gen, hauswirtschaftlichen Leistun-
gen (insbesondere Catering-Leis-
tungen), Leistungen des Facili-
ty-Managements (insbesondere
Reinigungsleistungen und Dienst-
leistungen im Bereich Pflege und
Unterhaltung von Liegenschaf-
ten und Außenanlagen), Leistun-
gen im Bereich des Personalwe-
sens und Buchhaltungsleistungen
sowie hiermit im Zusammenhang
stehende Dienstleistungen an die
Gesellschaften erbringt und da-
durch die Gesellschaften bei der
Erfüllung ihrer satzungsmäßigen
steuerbegünstigten Zwecke unter-
stützt.
Die Gesellschaft ist selbstlos tä-
tig. Sie verfolgt unmittelbar und
ausschließlich gemeinnützige und
mildtätige Zwecke im Sinne des
Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke der Abgabenordnung".
Der Geschäftsbetrieb ist nicht auf
die Erzielung eines Gewinnes ge-
richtet. Mittel der Gesellschaft
werden allein für satzungsgemäße
Zwecke verwandt.
Die Gesellschafter der Gesell-
schaft erhalten keine Gewinnan-
teile oder sonstigen Zuwendungen
aus Mitteln der Gesellschaft in ih-
rer Eigenschaft als Gesellschafter.
Es wird keine Person durch Aus-
gaben, die dem Zweck der Gesell-
schaft fremd sind, oder durch un-
verhältnismäßig hohe Vergütung
begünstigt. |
|
b)
Nicht mehr Geschäftsführer:
7. Mannewitz, Christian
Geschäftsführer:
8.
Brockmeyer, Jürgen, * ‒.‒.‒‒,
Hamburg
mit der Befugnis die Gesellschaft al-
lein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen |
6.
Thom, Ronny, * ‒.‒.‒‒, Blan-
kenfelde-Mahlow, Ortsteil Glasow
Einzelprokura
mit der Befugnis Rechtsgeschäf-
te mit sich selbst oder als Vertreter
Dritter abzuschließen |
a)
Durch Beschluss der Gesellschaf-
terversammlung vom 11.10.2023 ist
der Gesellschaftsvertrag geändert
in § 2 (Gegenstand des Unterneh-
mens). |
a)
24.01.2024
Dr. Kuhlmann |