HRB 21569: FT-System-Gastro GmbH, Bad Kreuznach, Schwabenheimer Weg 133, 55543 Bad Kreuznach. Die Gesellschafterversammlung vom 26.04.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages durch Einfügung von § 7 a (Verfügung über Geschäftsanteile) und § 7 b (Gesellschafterbeschlüsse) beschlossen.
HRB 21569: FT-System-Gastro GmbH, Bad Kreuznach, Schwabenheimer Weg 133, 55543 Bad Kreuznach. Nach Berichtigung der Personendaten nunmehr Geschäftsführer: Trampenau, Hela, geb. Ben Kilani, Schlangenbad-Georgenborn, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 21569: FT-System-Gastro GmbH, Bad Kreuznach, Schwabenheimer Weg 133, 55543 Bad Kreuznach. Bestellt als Geschäftsführer: Trampenau, Hela, geb. Ben Kilani, Schlangenbad-Georgenborn, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Trampenau, Frank, Overath, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Uhl, Hela, Geisenheim, * ‒.‒.‒‒.
HRB 21569: FT-System-Gastro GmbH, Bad Kreuznach, Schwabenheimer Weg 133, 55543 Bad Kreuznach. Die Gesellschafterversammlung vom 10.12.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital, Geschäftsanteile) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 190.000,00 EUR auf nunmehr 215.000,00 EUR beschlossen. Neues Stammkapital: 215.000,00 EUR.
HRB 21569: FT-System-Gastro GmbH, Bad Kreuznach, Schwabenheimer Weg 133, 55543 Bad Kreuznach. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.08.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 13.08.2019 mit der MM Gastro GmbH mit Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz HRB 41551) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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