FTG Faser-Technik GmbH, Hof (Schleizer Straße 52-58, 95028 Hof). Die Verschmelzung wurde am 24.11.2005 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht München HRB 119793).
FTG Faser-Technik GmbH, Hof (Schleizer Straße 52-58, 95028 Hof). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 06.10.2005 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit der W.E.T. Automotive Systems Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Odelzhausen (Amtsgericht München HRB 119793)verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
FTG Faser-Technik GmbH, Hof (Schleizer Straße 52-58, 95028 Hof). Die W.E.T. Market GmbH mit dem Sitz in Odelzhausen (Amtsgericht München HRB 144805) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 04.08.2005 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen.