FTL Fracht-Terminal-Leasing GmbH, Mainz (Wilhelm-Theodor-Römheld-Str. 30, 55130 Mainz). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Kühne + Nagel (AG & Co.) KG am 11.10.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
FTL Fracht-Terminal-Leasing GmbH, Mainz (Wilhelm-Theodor-Römheld-Str. 30, 55130 Mainz). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom selbigen Tage und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 18.08.2006 mit der Kühne + Nagel (AG & Co.) KG mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Bremen HRA 21928) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.