FTZ Fahrzeugteile und -zubehör Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Lippstadt (Rixbecker Str. 75, 59557 Lippstadt). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Reinhold Poersch GmbH am 22.02.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
FTZ Fahrzeugteile und -zubehör Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Lippstadt (Rixbecker Str. 75, 59557 Lippstadt). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.01.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.01.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 24.01.2008 mit der Reinhold Poersch GmbH mit Sitz in Lippstadt (Amtsgericht Paderborn, HRB 5190) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
FTZ Fahrzeugteile und -zubehör Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Lippstadt (Rixbecker Str. 75, 59557 Lippstadt). Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte abzuschließen: Pohlschmidt, Carl, Lippstadt, * ‒.‒.‒‒.
FTZ Fahrzeugteile und -zubehör Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Lippstadt (Rixbecker Str. 75, 59557 Lippstadt). Die Gesellschafterversammlung vom 19.06.2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Vertretung) beschlossen. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Breidenbach, Rolf, Witten, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Geschäftsführer: Sudkamp, Hans, Lippstadt, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Bittner, Michaela, Wadersloh, * ‒.‒.‒‒; Bökenkamp, Detlev, Lippstadt, * ‒.‒.‒‒; Dr. Ollig, Wolfgang, Lippstadt, * ‒.‒.‒‒.