FUBA Automotive GmbH, Bad Salzdetfurth (Tec Center, 31162 Bad Salzdetfurth). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Delphi Delco Electronics Europe GmbH, Wuppertal, am 08.04.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
FUBA Automotive GmbH, Bad Salzdetfurth (Tec Center, 31162 Bad Salzdetfurth). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.12.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom 27.12.2007 mit der Delphi Delco Electronics Europe GmbH, Wuppertal (Amtsgericht Wuppertal, HRB 10766) als übernehmender Rechtsträger verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
FUBA Automotive GmbH, Bad Salzdetfurth (Tec Center, 31162 Bad Salzdetfurth). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von mechanischen, elektrischen und elektronischen Systemen für die Automobil- und Kommunikationsindustrie. 50.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Hermeling, Rainer, Hildesheim, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der FUBA Automotive GmbH & Co KG, Bad Salzdetfurth (Amtsgericht Hildesheim, HRA 2544) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 27.12.2007. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.