FUCATUS Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Herta-Artland-Dörffler OHG, Düsseldorf (Ludwig-Erhard-Allee 9, 40227 Düsseldorf). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden FUCATUS Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Mainz OHG (HRA 10290) am 20.10.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
FUCATUS Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Herta-Artland-Dörffler OHG, Düsseldorf (Ludwig-Erhard-Allee 9, 40227 Düsseldorf). Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: HERTA ARTLAND DÖRFFLER GmbH & Co. KG, Herten (Amtsgericht Recklinghausen HRA 1054). Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Nestlé Deutschland Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, von der Vertretung ausgeschlossen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgersvom selben Tage mit der FUCATUS Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Objket Mainz KG mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRA 10290) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.