FUCATUS Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Singen KG, Düsseldorf (Ludwig-Erhard-Allee 9, 40227 Düsseldorf). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Gesellschaft, nach Firmenänderung jetzt FUCATUS Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Mainz OHG, am 20.10.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
FUCATUS Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Singen KG, Düsseldorf (Ludwig-Erhard-Allee 9, 40227 Düsseldorf). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen beider Unternehmen vom selben Tage mit der FUCATUS Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Mainz KG mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf HRA 10290) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.