HRB 29610: FVH Frankfurter Vermögens-Holding Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Frankfurt am Main, Stephanstr. 14-16, 60313 Frankfurt am Main. Prokura erloschen: Müller, Uwe, Usingen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 29610: FVH Frankfurter Vermögens-Holding Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Frankfurt am Main, Stephanstr. 14-16, 60313 Frankfurt am Main. Prokura erloschen: Kretschmer, Sebastian, Bad Homburg v. d. Höhe, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Menger, Frank, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒; Müller, Uwe, Usingen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 29610: FVH Frankfurter Vermögens-Holding Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Frankfurt am Main, Stephanstr. 14-16, 60313 Frankfurt am Main. Prokura erloschen: Strenger, Patrick, Bochum, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Kretschmer, Sebastian, Bad Homburg v. d. Höhe, * ‒.‒.‒‒.
HRB 29610: FVH Frankfurter Vermögens-Holding Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Frankfurt am Main, Stephanstr. 14-16, 60313 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.12.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der AGGH Grundstücksgesellschaft mbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 89197) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 29610: FVH Frankfurter Vermögens-Holding Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Frankfurt am Main, Stephanstr. 14-16, 60313 Frankfurt am Main. Die Gesellschafterversammlung vom 06.04.2017 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
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