Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
2 |
c)
Die Verwaltung von Vermögen und die
Übernahme der Komplementäreigenschaft
von Kommanditgesellschaften und
Beteiligungen an Kapitalgesellschaften.
Soweit gesetzlich zulässig, ist die
Gesellschaft zu allen Geschäften und
Maßnahmen berechtigt, die geeignet sind,
den Gesellschaftszweck zu fördern. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 28.03.2024 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des
Unternehmens) Ziff. 1 und mit ihr die Änderung des
Unternehmensgegenstandes beschlossen. |
a)
29.04.2024
Meier |
HRB 7803: FW Asset GmbH, Paderborn, Rathenaustr. 4, 33102 Paderborn. Schloß Holte-Stukenbrock. Der Sitz ist nach Schloß Holte-Stukenbrock (Amtsgericht Bielefeld HRB 44619) verlegt.
HRB 44619: FW Asset GmbH, Schloß Holte-Stukenbrock, Lisztweg 17, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.10.2000, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 24.11.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz der Gesellschaft) und mit ihr die Sitzverlegung von Paderborn (bisher Amtsgericht Paderborn HRB 7803) nach Schloß Holte-Stukenbrock beschlossen. Geschäftsanschrift: Lisztweg 17, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock. Gegenstand: die Verwaltung von Vermögen und die Übernahme der Komplementäreigenschaft einer vermögensverwaltenden Kommanditgesellschaft oder die Beteiligung an einer vermögensverwaltenden Gesellschaft. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Gesellschaft zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Wulfmeyer, Frank, Bielefeld, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 7803: Wulfmeyer + Plöger GmbH, Paderborn, Rathenaustr. 4, 33102 Paderborn. Die Gesellschafterversammlung vom 04.06.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: FW Asset GmbH. Nicht mehr Geschäftsführer: Plöger, Michael, Borchen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 7803: Wulfmeyer + Plöger GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Paderborn, Rathenaustr. 4, 33102 Paderborn. Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2018 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages und mit ihr insbesondere die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neue Firma: Wulfmeyer + Plöger GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Verwaltung von Vermögen, Übernahme der Komplementäreigenschaft einer vermögensverwaltenden Kommanditgesellschaft oder Beteiligung an einer vermögensverwaltenden Gesellschaft. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.12.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.12.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 17.12.2018 mit der Wulfmeyer + Plöger Consulting GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Paderborn (Amtsgericht Paderborn HRB 10214) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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