GnR 700164: FW Faire Werte eG, Rielasingen-Worblingen (Schloßweg 11, 78239 Rielasingen-Worblingen). Genossenschaft. Satzung vom 09.06.2022. Gegenstand: Die Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen einer Produktivgenossenschaft, insbesondere a. die Projektentwicklung für Neu- und Altbauten sowie Baudenkmale; b. die Bewirtschaftung, Errichtung, Sanierung, Erwerb und Betreuung von Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen sowie Belastung, Kauf und Veräußerung von Grundstücken; c. Planung, Projektierung, Errichtung, Betrieb, Vermarktung und Verkauf von Photovoltaikanlagen; d. Analyse, Beratungs- und Vermittlungstätigkeiten im Bereich der Immobilienwirtschaft; e. Bündelung der Beratungsleistungen der Mitglieder sowie Schaffung von Arbeitsplätzen; f. Aus-, Fort- und Weiterbildung von Mitgliedern; g. gemeinschaftlicher Einkauf von Waren, Gütern, Handelswaren, Betriebsbedarf, Reisen, Versicherungen, Fahrzeugen und beweglichen Wirtschaftsgütern; h. die Errichtung, Unterhaltung und Betrieb von Gemeinschaftsanlagen, Folgeeinrichtungen, sozialer, wirtschaftlicher und kultureller Einrichtungen. Nachschusspflicht: Keine Nachschusspflicht. Allgemeine Vertretungsregelung: Der Vorstand besteht aus mindestens einem Mitglied. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt dieses alleine. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Genossenschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Vorstandsmitglieder sind von den Beschränkungen des § 181 Alt. 2 BGB befreit. Vorstand: Zeh, Philipp, Rielasingen-Worblingen, * ‒.‒.‒‒; Zeh, Olaf Werner, Rielasingen-Worblingen, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt. Die Genossenschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "FW Faire Werte GmbH", Rielasingen-Worblingen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 715028) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
78239 Rielasingen-Worblingen
Keine frühere Adresse vorhanden
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 8 im Vollprofil enthalten
Amtsgericht: Freiburg
Rechtsform: eG