FWI Fahrzeuginstandsetzungswerk Ichendorf GmbH, Bergheim (c/o IWKA AG, Gartenstr. 71, 76135 Karlsruhe). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Bopp & Reuther Anlagen-Verwaltungsgesellschaft mbH am 23.01.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
FWI Fahrzeuginstandsetzungswerk Ichendorf GmbH, Bergheim (c/o IWKA AG, Gartenstr. 71, 76135 Karlsruhe). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.11.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.11.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 06.11.2006 mit der Bopp & Reuther Anlagen- Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Mannheim (AG Mannheim, HRB 9288) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.