HRB 203787: FWS innotec GmbH, Tülau, Neue Reihe 5, 38474 Tülau. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.08.2018 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der FWS GmbH mit Sitz in Tülau (Amtsgericht Braunschweig HRB 203788) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 203787: FWS innotec GmbH, Tülau, Neue Reihe 5, 38474 Tülau. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden FWS GmbH mit Sitz in Tülau am 29.08.2018 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 203787: FWS innotec GmbH, Tülau, Neue Reihe 5, 38474 Tülau. Nicht mehr Geschäftsführer: Schulze, Sabine, Tülau, * ‒.‒.‒‒.
HRB 203787:FWS innotec GmbH, Tülau, Neue Reihe 5, 38474 Tülau.Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Schulze, Friedrich-Wilhelm, Tülau, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Schulze, Leif Christian, Tülau, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 203787:FWS innotec GmbH, Tülau, Neue Reihe 5, 38474 Tülau.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom 25.08.2014 mit der FWS innotec GmbH mit Sitz in Tülau (Amtsgericht Braunschweig HRB 203786) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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