FXI - International Industry Analysis GmbH, Bad Homburg v. d. Höhe, Rathausplatz 8-10, 61348 Bad Homburg v. d. Höhe.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Feri EuroRating Services AG am 03.07.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
FXI - International Industry Analysis GmbH, Bad Homburg v. d. Höhe, Rathausplatz 8-10, 61348 Bad Homburg v. d. Höhe.Die Gesellschafterversammlung vom 28.05.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 Abs.2 (Stammeinlagen) beschlossen. Geschäftsanschrift: Rathausplatz 8-10, 61348 Bad Homburg v. d. Höhe.
FXI - International Industry Analysis GmbH, Bad Homburg v. d. Höhe, Rathausplatz 8-10, 61348 Bad Homburg v. d. Höhe.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.05.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Feri EuroRating Services AG mit Sitz in Bad Homburg v.d.Höhe (Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe HRB 10864) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.