HRB 44758: Fachhandel Ehses - Fernseh- & Elektrotechnik GmbH, Bernkastel-Kues, Gewerbestraße 3, 54470 Bernkastel-Kues. Bestellt als Geschäftsführer: Ehses, Michael, Zeltingen-Rachtig, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 44758: Fachhandel Ehses - Fernseh- & Elektrotechnik GmbH, Bernkastel-Kues, Cusanusstraße 42a, 54470 Bernkastel-Kues. Änderung der Geschäftsanschrift: Gewerbestraße 3, 54470 Bernkastel-Kues.
HRB 44758: Fachhandel Ehses - Fernseh- & Elektrotechnik GmbH, Bernkastel-Kues, Cusanusstraße 42a, 54470 Bernkastel-Kues. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.06.2019. Geschäftsanschrift: Cusanusstraße 42a, 54470 Bernkastel-Kues. Gegenstand: Die Ausführung von Elektroarbeiten und Verkabelung im Hochbau sowie der Verkauf und die Reparatur von Elektrogeräten sowie alle damit verbundenen Handwerks-, Beratungs- und/oder Dienstleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Ehses, Thomas, Zeltingen-Rachtig, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Ehses, Thomas, Zeltingen-Rachtig, * ‒.‒.‒‒ unter der Firma "Fachhandel Ehses - Fernseh- & Elektrotechnik e.K." in Bernkastel-Kues (Amtsgericht Wittlich HRA 41479) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 04.06.2019. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers Fachhandel Ehses - Fernseh- & Elektrotechnik e.K. (Amtsgericht Wittlich HRA 41479) am 02.08.2019 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.