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Fachverband des Tankstellengewerbes (FTG) Mitteldeutschland e.V., Radeberg (VR 1741)

Firmendaten

Anschrift
Mühlstr. 2
01454 Radeberg
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: VR 1741
Amtsgericht: Leipzig
Rechtsform: eV
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Fachverband des Tankstellengewerbes (FTG) Mitteldeutschland e.V. aus Radeberg ist im Handelsregister Leipzig unter der Nummer VR 1741 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Fachverband des Tankstellengewerbes (FTG) Mitteldeutschland e.V. ihren Standort nicht geändert. Die Fachverband des Tankstellengewerbes (FTG) Mitteldeutschland e.V. weist zur Zeit 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 09.05.2020)

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Registermeldungen 2

Calendar 26.11.2009
Veränderung

Fachverband des Tankstellengewerbes (FTG) Mitteldeutschland e.V., Leipzig, (Mühlstr. 2, 01454 Radeberg).Die Verschmelzung wurde am 06.11.2009 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Calendar 09.07.2009
Veränderung

Fachverband des Tankstellengewerbes (FTG) Mitteldeutschland e.V., Leipzig, (Mühlstr. 2, 01454 Radeberg).Der Verein ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.04.2009 sowie des Beschlusses seiner Mitgliederversammlung vom selben Tag und des Beschlusses der Mitgliederversammlung des beteiligten Rechtsträgers Fachverband des Tankstellen- und Garagengewerbes (FTG) Südwest e.V. mit Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz, VR 1437) ebenfalls vom selben Tag mit diesem als Ganzes auf den neu gegründeten Verein Fachverband des Tankstellengewerbes (FTG) Südwest/Mitteldeutschland e.V. mit Sitz in Neustadt an der Weinstraße verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung des neuen Vereins in das Register des neu gegründeten Rechtsträgers.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.