Fachzentrum für Graphische Datenverarbeitung und EDV GmbH, Paderborn (Klingenderstr. 12, 33100 Paderborn). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Mettenmeier GmbH, Paderborn am 31.10.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Fachzentrum für Graphische Datenverarbeitung und EDV GmbH, Paderborn (Klingenderstr. 12, 33100 Paderborn). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.08.2005 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 26.08.2005 mit der Mettenmeier GmbH mit Sitz in Paderborn (Amtsgericht Paderborn HRB 1114) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.