HRB 5706: Facility Care AG, Münster, Fridtjof-Nansen-Weg 7, 48155 Münster. Die Hauptversammlung vom 22.09.2021 hat die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 2 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. Der Vorstand ist ermächtigt, in der Zeit bis zum 21.09.2026 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt EUR 100.000,00 durch Ausgabe neuer Namensaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021). Die Kapitalerhöhungen haben gegen Bareinlagen zu erfolgen. Der Vorstand ist ermächtigt, jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrates über den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre nach Maßgabe des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung geltenden Rechts zu entscheiden. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals aus dem Genehmigten Kapital 2021 oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend dem jeweiligen Umfang der bis dahin erfolgten Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 2021 anzupassen.
HRB 5706: Facility Care AG, Münster, Fridtjof-Nansen-Weg 7, 48155 Münster. Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.
HRB 5706: Facility Care AG, Münster, Fridtjof-Nansen-Weg 7, 48155 Münster. Die Hauptversammlung vom 17.05.2018 hat die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 2 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals), § 8 Abs. 1 (Zusammensetzung, Amtsdauer, Amtsniederlegung des Aufsichtsrates) und § 14 Abs. 2 (Hauptversammlung, Einberufung, Ort) beschlossen. b) Der Vorstand ist ermächtigt, in der Zeit bIs zum 16.05.2023 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt EUR 100.000,00 durch Ausgabe neuer Namensaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018). Die Kapitalerhöhungen haben gegen Bareinlagen zu erfolgen. Der Vorstand ist ermächtigt, jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrates über den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre nach Maßgabe des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung geltenden Rechts zu entscheiden. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und Ihrer Durchführung festzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung nach vorllständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals aus dem Genehmigten Kapital 2018 oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend dem jeweiligen Umfang der bis dahin erfolgten Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 2018 anzupassen.
HRB 5706: Facility Care AG, Münster, Fridtjof-Nansen-Weg 7, 48155 Münster. Prokura geändert, nun: Einzelprokura: Könning, Jörg, Gescher, * ‒.‒.‒‒.
HRB 5706: Facility Care AG, Münster, Fridtjof-Nansen-Weg 7, 48155 Münster. Prokura erloschen: Kellermann, Susanne, Münster, * ‒.‒.‒‒.
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