HRA 79665: Facit Research GmbH & Co. KG, München, Augustenstr. 24, 80333 München. Die Verschmelzung wurde am 16.02.2016 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht München HRA 100161).
HRA 79665: Facit Research GmbH & Co. KG, München, Augustenstr. 24, 80333 München. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.01.2016 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Facit Media Efficiency GmbH & Co. KG mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRA 100161) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 79665: Facit Research GmbH & Co. KG, München, Neuhauser Straße 17, 80331 München. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Augustenstr. 24, 80333 München.
Facit Research GmbH & Co. KG, München, Brienner Straße 45 a-d, 80333 München. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Neuhauser Straße 17, 80331 München.
Facit Research GmbH & Co. KG, München (Brienner Straße 45 a-d, 80333 München). Die Pbs Projektgruppe für betriebswirtschaftliche Studien Aktiengesellschaft mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 120224) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.06.2008 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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