HRB 125611:Factor Design GmbH, Hamburg, Schulterblatt 58, 20357 Hamburg.Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 31.03.2015 im Wege des Formwechsels in die Factor Design GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg) umgewandelt. Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Hamburg HRA 118912) am 27.05.2015 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 125611:Factor Design GmbH, Hamburg, Schulterblatt 58, 20357 Hamburg.Die Gesellschafterversammlung vom 31.03.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 87.500,00 EUR auf 187.500,00 EUR beschlossen. 187.500,00 EUR.
HRB 125611:Factor Design GmbH, Hamburg, Schulterblatt 58, 20357 Hamburg.Die Gesellschafterversammlung vom 18.03.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 3 (Stammkapital), 4, 5, 7, 8 und 9 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR auf 100.000,00 EUR beschlossen. 100.000,00 EUR.
Factor Design AG, Hamburg, Schulterblatt 58, 20357 Hamburg. Die Hauptversammlung vom 15.08.2012 hat die Herabsetzung des Grundkapitals um 175.000,00 EUR auf 75.000,00 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. Die Kapitalherabsetzung ist durchgeführt. 75.000,00 EUR. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 15.08.2012 im Wege des Formwechsels in die Factor Design GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 125611) umgewandelt. Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Hamburg HRB 125611) am 13.12.2012 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Die Gesellschaft hat Gläubigern, deren Forderungen vor dieser Bekanntmachung begründet worden sind, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, wenn sie sich binnen sechs Monaten zu diesem Zweck melden.Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Factor Design AG, Hamburg, Schulterblatt 58, 20357 Hamburg.
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