Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
8 |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Reinhart, Nicolas, Amsterdam / Niederlande,
* ‒.‒.‒‒ |
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a)
21.10.2022
Müller
b)
Fall 9 |
7 |
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b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Kloth, Bernhard, Alfeld, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
13.10.2022
Müller
b)
Fall 8 |
HRB 221903: Fade BidCo GmbH, Hannover, Kugelfangtrift 6b, 30179 Hannover. Geändert, nun: Geschäftsführer: Reinhart, Nicolas, Amsterdam / Niederlande, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Cau, Sandra, Hamburg, * ‒.‒.‒‒; Dr. Müller, Thomas, Hamburg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 221903: Fade BidCo GmbH, Hannover, Kugelfangtrift 6b, 30179 Hannover. Bestellt als Geschäftsführer: Reinhart, Nicolas, Amsterdam / Niederlande, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 221903: Fade BidCo GmbH, Hannover, Kugelfangtrift 6b, 30179 Hannover. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.07.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.07.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.07.2021 mit der AF Eagle Holding GmbH mit Sitz in Grünwald (Amtsgericht München HRB 250173) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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