Fahrrad Wulf GmbH, Wismar, ABC Straße 13, 23966 Wismar. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.02.2013 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der Firma Fahrrad Wulf, Inhaber Michael Habenicht e. K. (Amtsgericht Schwerin, HRA 3381) auftretenden Kaufmann Michael Habenicht übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
23966 Wismar
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Amtsgericht: Schwerin
Rechtsform: GmbH