Fahrschule Beisler GmbH, Neubrandenburg, (Ihlenfelder Straße 10 A, 17034 Neubrandenburg).Die Verschmelzung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers Fahrschule Beisler e.K. (Amtsgericht Neubrandenburg HRA 2005) am 17.12.2008 wirksam geworden.
Fahrschule Beisler GmbH, Neubrandenburg, (Ihlenfelder Straße 10 A, 17034 Neubrandenburg).Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.07.2008 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.07.2008 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter Dieter Beisler übertragen, der unter der FirmaFahrschule Dieter Beisler das Unternehmen in Neubrandenburg als eingetragener Kaufmann weiterführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragungauf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Fahrschule Beisler GmbH, Neubrandenburg (Ihlenfelder Straße 10 A, 17034 Neubrandenburg). Die Gesellschafterversammlung vom 30.05.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Gesellschaft bildet Fahrschüler in den Klassen A, B, M, BE sowohl in Theorie und Praxis aus. Weiterhin betreibt die Gesellschaft - Handel mit Neu- und Gebrauchtwagen.