Fahrschule Berthold Steinkamp Inh. Berthold Steinkamp e.K., Münster, Grevener Str. 222, 48159 Münster. Die Firma ist erloschen; von Amts wegen gemäß § 31 Absatz 2 Satz 2 HGB eingetragen.
Fahrschule Berthold Steinkamp Inh. Berthold Steinkamp e.K., Senden (Grevener Straße 222, 48159 Münster). Münster. Die Niederlassung ist von Senden nach Münster (jetzt Amtsgericht Münster HRA 7880) verlegt.
Fahrschule Berthold Steinkamp Inh. Berthold Steinkamp e.K., Münster (Grevener Str. 222, 48159 Münster). Einzelkaufmann. Inhaber: Steinkamp, Berthold, Ascheberg, * ‒.‒.‒‒. Die Niederlassung ist von Senden (Amtsgericht Coesfeld, HRA 5571) nach Münster verlegt.
Fahrschule Berthold Steinkamp Inh. Berthold Steinkamp e.k., Senden (Münsterstraße 19 a, 48308 Senden, Betrieb einer Fahrschule für Personenkraftwagen, Motorräder und Sportboote.). Einzelkaufmann. Inhaber: Steinkamp, Berthold, Ascheberg, * ‒.‒.‒‒. Der Inhaber hat das Vermögen der Fahrschule an der Münsterstraße GmbH mit Sitz in Senden (Amtsgericht Coesfeld HRB 7047) im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 22.12.2005 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 22.12.2005 als Ganzes übernommen.Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaft ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.