Fahrschule Johne GmbH, Neustadt, Lindenstraße 5, 31535 Neustadt a. Rbge.. Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform: Fahrschule Johne OHG, Neustadt (Amtsgericht Hannover HRA 202890) am 12.09.2013 wirksam geworden. Die Firma ist erloschen.
Fahrschule Johne GmbH, Neustadt, Lindenstraße 5, 31535 Neustadt a. Rbge.. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 28.08.2013 im Wege des Formwechsels in die Fahrschule Johne OHG mit Sitz in Neustadt a. Rbge. umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.