HRA 202890: Fahrschule Johne OHG, Neustadt, Lindenstr. 5, 31535 Neustadt. Geändert, nun: Einzelkaufmann. Geändert, nun: Fahrschule Johne e.K. Änderung zur Geschäftsanschrift: Nienburger Straße 14, 31535 Neustadt. Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Der Inhaber handelt allein. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Johne, Christian, Neustadt a. Rbge., * ‒.‒.‒‒.
Fahrschule Johne OHG, Neustadt, Lindenstr. 5, 31535 Neustadt. (Das Betreiben einr Fahrschule.). Offene Handelsgesellschaft. Geschäftsanschrift: Lindenstr. 5, 31535 Neustadt. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Johne, Christian, Neustadt, * ‒.‒.‒‒; Johne, Denise, Neustadt, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Fahrschule Johne GmbH, Neustadt (Amtsgericht Hannover HRB 111389) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 28.08.2013. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.