Fahrschule Kühnl & Müller GmbH, Herzogenaurach, Gartenstraße 1, 91074 Herzogenaurach.Die Verschmelzung wurde am 28.10.2009 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Fürth HRA HRA 9326).
Fahrschule Kühnl & Müller GmbH, Herzogenaurach, Gartenstraße 1, 91074 Herzogenaurach.Geschäftsanschrift: Gartenstraße 1, 91074 Herzogenaurach. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2009 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Müller Ernst, Wilhelmsdorf, * ‒.‒.‒‒ verschmolzen, der das Unternehmen als eingetragener Kaufmann unter der Firma Kühnl & Müller e.K. mit Sitz in Herzogenaurach (Amtsgericht Fürth AR 518/09) weiterführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung in das Register des neuen Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.