HRB 715198: Fahrschule Kling GmbH, Mannheim, Comeniusstraße 28, 67071 Ludwigshafen. Sitz verlegt; nun: Böhl-Iggelheim (Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein - HRB 68310). Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 68310: Fahrschule Kling GmbH, Böhl-Iggelheim, Eisenbahnstr. 37, 67459 Böhl-Iggelheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.07.2012, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 10.05.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Mannheim (bisher Amtsgericht Mannheim HRB 715198) nach Böhl-Iggelheim beschlossen. Geschäftsanschrift: Eisenbahnstr. 37, 67459 Böhl-Iggelheim. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens sind der Betrieb einer Fahrschule, der Betrieb eines Verkehrsbildungsinstituts und Fahrlehrerausbildung im Sinne des § 36 ff und § 39 FahrlG sowie das Durchführen von Umbauten an Ausbildugsfahrzeugen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kling, Dominic, Ludwigshafen am Rhein, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 715198: Fahrschule Kling GmbH, Mannheim, Comeniusstraße 28, 67071 Ludwigshafen. Prokura erloschen: Kling-Müller, Thomas, Böhl-Iggelheim, * ‒.‒.‒‒.
HRB 715198: Fahrschule Kling GmbH, Mannheim, Comeniusstraße 28, 67071 Ludwigshafen. Erteilt: Einzelprokura: Kling-Müller, Thomas, Böhl-Iggelheim, * ‒.‒.‒‒.
HRB 715198: Fahrschule Kling GmbH, Mannheim, Comeniusstraße 28, 67071 Ludwigshafen. Die Gesellschafterversammlung vom 23.10.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) beschlossen. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Gegenstand geändert; nun: Der Betrieb einer Fahrschule, der Betrieb eines Verkehrsbildungsinstituts und Fahrlehrerausbildung im Sinne des § 36 ff und § 39 FahrlG sowie das Durchführen von Umbauten an Ausbildugsfahrzeugen.
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