Fahrschule Kroll, Inh. Horst Lindner e.K., Braunschweig, Kreuzstraße 100, 38118 Braunschweig. Der Inhaber hat das Vermögen der Fahrschule Kroll GmbH mit Sitz in Braunschweig (Amtsgericht Braunschweig HRB 3398) im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 03.07.2012 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsrägers vom 03.07.2012 als Ganzes übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
38118 Braunschweig
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Amtsgericht: Braunschweig
Rechtsform: eK