Fahrschule MSD Knollmann GmbH, Minden (Zwischen den Wegen 1, 32427 Minden). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.12.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.12.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 20.12.2006 mit der Fahrschule Knollmann GmbH mit Sitz in Lübbecke (AG Bad Oeynhausen HRB 7924) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Fahrschule MSD Knollmann GmbH, Minden (Zwischen den Wegen 1, 32427 Minden). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Fahrschule Knollmann GmbH am 17.01.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Fahrschule MSD Knollmann GmbH, Minden (Zwischen den Wegen 1, 32427 Minden). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.12.2006 inder Fassung vom 19.04.2007sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.12.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 20.12.2006 mit der Fahrschule M. Knollmann GmbH mit Sitz in Hüllhorst (AG Bad Oeynhausen HRB 7906) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Fahrschule MSD Knollmann GmbH, Minden (Zwischen den Wegen 1, 32427 Minden). Geschäftsführer: Menten, Raimund, Herford, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Kiesewetter, Mike, Löhne, * ‒.‒.‒‒.
Fahrschule MSD Knollmann GmbH, Minden (Zwischen den Wegen 1, 32427 Minden). Nicht mehr Geschäftsführer: Frisch, Friedhelm, Haste, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsleiter: Kiesewetter, Mike, Löhne, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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