HRB 205516: Fahrschule Safety Drive GmbH, Göttingen, Jüdenstraße 36, 37073 Göttingen. Die Gesellschafterversammlung vom 03.03.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 4 (Vertretungsbefugnis) beschlossen. Bestellt als Geschäftsführer: Röhrscheid, Frank, Göttingen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geändert, nun: Geschäftsführer: Siemsen, Carsten, Bovenden, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 205516: Siemsen und Röhrscheid GmbH, Göttingen, Jüdenstraße 36, 37073 Göttingen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplanes vom 30.01.2019, der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.01.2019 sowie der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.03.2019 und nachdem die Voraussetzungen der Verschmelzung gemäß Verschmelzungsbescheinigung (Pre-Merger Certificate) vom 27./28.03.2019 nach englischem Recht vorliegen grenzüberschreitend mit der Safety Drive Limited mit Sitz in Birmingham/Vereinigtes Königreich (Companies House of Cardiff No. 05323093) durch Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 205516: Siemsen und Röhrscheid GmbH, Göttingen, Schulweg 6, 37083 Göttingen. Die Gesellschafterversammlung vom 30.01.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Safety Drive Limited mit Sitz in Birmingham/Vereinigtes Königreich (Companies House of Cardiff No. 05323093) beschlossen. Neue Geschäftsanschrift: Jüdenstraße 36, 37073 Göttingen. 26.000,00 EUR.
HRB 205516: Siemsen und Röhrscheid GmbH, Göttingen, Jüdenstraße 36, 37073 Göttingen. Die Gesellschafterversammlung vom 30.01.2019 mit Nachtrag vom 11.10.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 1 (Firma, Sitz) und Ziffer 2 (Unternehmensgegenstand) und mit ihr die Änderung der Firma sowie des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Geändert, nun: Neue Firma: Fahrschule Safety Drive GmbH. Geändert, nun: Neuer Unternehmensgegenstand: Der Betrieb einer Fahrschule. Das ist die Ausbildung zur Erlangung von Fahrerlaubnissen zur Führung von Kraftfahrzeugen, die in den Fahrerlaubnissen BE und A enthalten sind.
HRB 205516: Siemsen und Röhrscheid GmbH, Göttingen, Schulweg 6, 37083 Göttingen. Der Entwurf eines Verschmelzungsplanes über die Verschmelzung zur Aufnahme der Safety Drive Limited, Birmingham/England auf die Siemsen und Röhrscheid GmbH, Göttingen ist am 06.12.2018 bei dem Handelsregister eingereicht worden.Folgende Angaben werden bekannt gemacht:Die Safety Drive Limited ist eine englische Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Birmingham B18 6 EW/England, (übertragende Gesellschaft). Die Siemsen und Röhrscheid GmbH ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Göttingen (übernehmende Gesellschaft).Die Safety Drive Limited ist eingetragen im Registrar of Companies for England and Wales, Cardiff, Company No. 5323093. Die Siemsen und Röhrscheid GmbH ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Göttingen unter HRB 205516.Den Gläubigern und Minderheitsgesellschaftern der beteiligten Gesellschaften stehen hinsichtlich der grenzüberschreitenden Verschmelzung die folgenden Rechte zu:a) Gläubigerrechte nach deutschem Recht: Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft (Siemsen und Röhrscheid GmbH) können gemäß § 122 a Abs. 2 i.V.m. § 22 UmwG Sicherheitsleistung verlangen, wenn sie binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts Göttingen ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber der Siemsen und Röhrscheid GmbH unter deren Geschäftsanschrift in 37083 Göttingen, Schulweg 6, geltend machen, vorausgesetzt, sie können nicht Befriedigung verlangen, und vorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oder Gesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 22 UmwG, da der Gegenstand des dinglichen Rechts eine ausreichende Sicherheit darstellt. Anspruchsinhalt muss nicht notwendig ein Geldbetrag sein. Jeglicher Vermögenswert, z. B. die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einer Dienstleistung, ist ausreichend, da auch insoweit ein Sicherheitsbedürfnis im Hinblick auf einen später gegebenenfalls daraus resultierenden Schadensersatzanspruch besteht. Gläubigern, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist, steht das Recht, Sicherheitsleistungen zu verlangen, nicht zu. Bei der Anmeldung des Anspruchs ist dieser in einer Weise zu beschreiben, dass seitens der Gesellschaft eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Nach Ablauf von sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden Siemsen und Röhrscheid GmbH kommt eine Sicherheitsleistung nicht mehr in Betracht. b) Gläubigerrechte nach englischem Recht: Jeder Gläubiger der übertragenen Gesellschaft (Safety Drive Limited) kann gemäß Reg. 11 und 14 The Companies (Cross-Border Mergers) Regulations 2007 (im Folgenden kurz CCBMR) die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung dann abhängig ist (vgl. Reg. 14 CCBMR). Hierzu hat er dieses Verlangen gegenüber dem High Court, London, geltend zu machen. Sofern der High Court auf dieser Grundlage eine Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75 % der Gläubiger. Das Stimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seiner Forderungen im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubiger in der Gläubigerversammlung selbst oder durch einen Vertreter mitstimmen. c) Rechte der Minderheitsgesellschafter: Die Minderheitsgesellschafter der übertragenden und der übernehmenden Gesellschaft sind über die Verschmelzung zu informieren in Form der Mindestangaben im Verschmelzungsplan sowie der Verschmelzungsprüfung und haben ein Mitentscheidungsrecht, das in Form des Verschmelzungsbeschlusses jeder beteiligten Gesellschaft umgesetzt wird. Nach englischem Recht bestehen keine darüberhinausgehenden Vorschriften zum Schutz von Gesellschaftern der übertragenden Gesellschaft, die der grenzüberschreitenden Verschmelzung nicht zugestimmt haben, insbesondere sieht das englische Recht kein Verfahren zu Abfindung von Minderheitsgesellschaftern vor. Nähere Informationen über die Modalitäten der vorgenannten Gläubigerrechte können jederzeit bei der Siemsen und Röhrscheid GmbH, Herrn Carsten Siemsen, unter der Geschäftsadresse in 37083 Göttingen, Schulweg 6, kostenlos angefordert werden.
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