Fahrschule Stollenwerk GmbH, Monschau (Im Brand 62, 52156 Monschau). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Fahrschule Stollenwerk e.K. am 11.05.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Fahrschule Stollenwerk GmbH, Monschau (Im Brand 62, 52156 Monschau). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.12.2004 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom gleichen Tage im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der Fahrschule Stollenwerk e.K. (AG Aachen HRA 6386) auftretenden Kaufmann Stollenwerk Günter übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.