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Fahrzeugwerk Bernard Krone GmbH & Co. KG, Werlte (HRA 204937)

Firmendaten

Anschrift
Bernard-Krone-Str. 1
49757 Werlte
Frühere Anschriften: 1
Heinrich-Krone-str. 1, 49757 Werlte
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 05951/209-0
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.krone-trailer.com
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 2 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRA 204937
Amtsgericht: Osnabrück
Rechtsform: GmbH & Co. KG
Keywords
trailer selbstfahrer sattelauflieger rundballenpressen nutzfahrzeuge landmaschinen krone häcksler erntetechnik
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Fahrzeugwerk Bernard Krone GmbH & Co. KG aus Werlte ist im Handelsregister Osnabrück unter der Nummer HRA 204937 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Fahrzeugwerk Bernard Krone GmbH & Co. KG ihren Standort mindestens einmal geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe 'Fabrikation und der Vertrieb von Fahrzeugen sowie sämtliche damit zusammenhängenden Geschäfte.' Die Fahrzeugwerk Bernard Krone GmbH & Co. KG weist zur Zeit einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 16.12.2024)

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Registermeldungen 7

Calendar 09.04.2019
Veränderung

HRA 204937: Fahrzeugwerk Bernard Krone GmbH & Co. KG, Werlte, Bernard-Krone-Str. 1, 49757 Werlte. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 05.04.2019 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Calendar 05.04.2019
Veränderung

HRA 204937: Fahrzeugwerk Bernard Krone GmbH & Co. KG, Werlte, Bernard-Krone-Str. 1, 49757 Werlte. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 28.03.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.03.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.03.2019 Teile des Vermögens der Fahrzeugwerk Krone Beteiligungs-GmbH mit Sitz in Spelle (Amtsgericht Osnabrück, HRB 100633) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Calendar 16.03.2016
Veränderung

HRA 204937: Fahrzeugwerk Bernard Krone GmbH & Co. KG, Werlte, Bernard-Krone-Str. 1, 49757 Werlte. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 09.03.2016 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Calendar 23.02.2016
Veränderung

HRA 204937: Fahrzeugwerk Bernard Krone GmbH & Co. KG, Werlte, Bernard-Krone-Str. 1, 49757 Werlte. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 10.02.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.02.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 10.02.2016 Teile des Vermögens der Fahrzeugwerk Krone Beteiligungs-GmbH mit Sitz in Spelle (AG Osnabrück HRB 100633) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Calendar 27.01.2016
Veränderung

HRA 204937: Fahrzeugwerk Bernard Krone GmbH & Co. KG, Werlte, Bernhard-Krone-Str. 1, 49757 Werlte. Berichtigung von Amts wegen zur Geschäftsanschrift: Bernard-Krone-Str. 1, 49757 Werlte.

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Historie 2

26.01.2016
Adressänderung

Alte Anschrift:
Heinrich-Krone-str. 1
49757 Werlte

Neue Anschrift:
Bernard-Krone-Str. 1
49757 Werlte

20.01.2016
Entscheideränderung

Eintritt
Fahrzeugwerk Krone Verwaltungs-GmbH
Persönlich haftender Gesellschafter

Registervorgang

Neueintragung 20.01.2016