HRB 25416: Fairventures Worldwide FVW gGmbH, Stuttgart, Hasenbergstraße 31, 70178 Stuttgart. Die Gesellschafterversammlung vom 28.03.2022 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Gegenstand in Abs. 2 geändert; nun: Zweck der Gesellschaft ist die Förderung: a) von Wissenschaft und Forschung, b) der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, c) des Umweltschutzes einschließlich des Klimaschutzes, d) der Entwicklungszusammenarbeit, Der Gesellschaftszweck Förderung a) von Wissenschaft unf Forschung wird verwirklicht insbesondere durch die Durchführung von und Mitwirkung an Forschungsprojekten, die Holzinnovationen, den Waldschutz, Landrechte indigener Gemeinden, Landnutzungskonzepte und hier vor allem die Aufforstung degradierter Flächen mit Agroforstwirtschaft und innovativer Technologie und ihre Auswirkungen in sozialer, ökonomischer und ökologischer Hinsicht zum Gegenstand haben. Die Forschungsergebnisse sind zeitnah zu veröffentlichen z.B. in Fachzeitschriften, auf der Homepage der Gesellschaft, in Geschäftsberichten oder sonstigen Publikationen und Medien. b) der Erziehung, Volks- und Berufsbildung wird verwirklicht insbesondere durch die weltweite Aus-, Fort- und Weiterbildung von Menschen im Bereich der Land- und Forstwirtschaft und damit zusammenhängendem Kleingewerbe mit Blick auf eine ökologisch wertvolle und ökonomisch vertretbare Nutzung von Ressourcen und ihre Auswirkungen auf Umwelt und insbesondere Klima unter Einbeziehung aller sozialen Aspekte. Dies umfasst ggf. auch die Ausbildung in einschlägigen Berufen. c) des Umweltschutzes einschließlich des Klimaschutzes wird verwirklicht insbesondere durch die Initiierung, Durchführung und Förderung von Landnutzungsprojekten, d) der Entwicklungszusammenarbeit wird verwirklicht insbesondere durch die Initiierung, Durchführung und Förderung von Landnutzungsprojekten mit dem Ziel einer sozialen Absicherung der Beteiligten und lokalen Kooperationspartner. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Gesellschaftszweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Gesellschaft darf ihre Mittel im Rahmen des gemeinnützigkeitsrechtlich Zulässigen ganz oder teilweise Rücklagen zuführen. Die Gesellschaft darf im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich im Rahmen des gemeinnützigkeitsrechtlich Zulässigen an anderen Gesellschaften beteiligen, sich Hilfspersonen bedienen und mit anderen steuerbegünstigten Rechtsträgern kooperieren. Die Gesellschaft kann alle Tätigkeiten ausüben, welche mit dem gemeinnützigen Hauptzweck der Gesellschaft im Zusammenhang stehen.
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