Fako-Getränke Beteiligungs-GmbH, Neuss (Am Fuchsberg 1, 41468 Neuss). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Coca-Cola Erfrischungsgetränke AG am 20. August 2007 eingetragen worden. Die Gesellschaft ist erloschen.
Fako-Getränke Beteiligungs-GmbH, Neuss (Am Fuchsberg 1, 41468 Neuss). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31. Juli 2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 01. August 2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 08. August 2007 mit der Coca-Cola Erfrischungsgetränke AG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRB 62845 B) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Fako-Getränke Beteiligungs-GmbH, Neuss (Am Fuchsberg 1, 41468 Neuss). Die Gesellschafterversammlung vom 7. Dezember 2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 Abs. 1 und 2 (Stammkapital und Stammeinlagen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals von 25.000,00 EUR um 25.000,00 EUR auf 50.000,00 EUR beschlossen. 50.000,00 EUR. Die Stammkapitalerhöhung erfolgte durch die Einbringung von Geschäftsanteilen der Fako-Getränke GmbH & Co. KG an der Fako-Getränke GmbH & Co. beschränkt haftende oHG einschließlich ihrer Gesellschafterkonten in die Fako-Getränke Beteiligungs-GmbH.