Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
15 |
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Prokura erloschen:
Wolsfeld, Jürgen, Dormagen, * ‒.‒.‒‒
Prokura erloschen:
Meurer, Jochen, Korschenbroich, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
25.03.2024
Beermann |
14 |
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Prokura erloschen:
Eberlein, Dieter, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
10.05.2023
Beermann |
HRA 6348: Fako-Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG, Neuss, Am Fuchsberg 1, 41468 Neuss. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 3. Juli 2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 3. Juli 2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 3. Juli 2015 mit der Erwin Hotz Elektroanlangen GmbH mit Sitz in Neuss (Amtsgericht Neuss HRB 9119) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Fako-Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG, Neuss, Am Fuchsberg 1, 41468 Neuss. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30. Mai 2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30. Mai 2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30. Mai 2011 mit der Karl-Werner Schäfer GmbH mit Sitz in Rheinberg (Amtsgericht Kleve, HRB 6970) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Fako-Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG, Neuss, Am Fuchsberg 1, 41468 Neuss. Prokura erloschen: Eirund, Markus, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒.
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