Falcon Digital GmbH, Neustadt, Justus-von-Liebig-Str. 14, 31535 Neustadt. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Michael Höft GmbH am 19.09.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
Falcon Digital GmbH, Neustadt, Justus-von-Liebig-Str. 14, 31535 Neustadt. Geschäftsanschrift: Justus-von-Liebig-Str. 14, 31535 Neustadt. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.08.2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 23.08.2011 mit der Michael Höft GmbH mit Sitz in Neustadt a.Rbge (Amtsgericht Hannover HRB 110911) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.