Falkenroth Grundstücksgesellschaft mbH, Schalksmühle (Asenbach 1, 58579 Schalksmühle). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Falkenroth Umformtechnik GmbH am 10.12.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Falkenroth Grundstücksgesellschaft mbH, Schalksmühle (Asenbach 1, 58579 Schalksmühle). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.08.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 21.08.2007 mit der Falkenroth Umformtechnik GmbH mit Sitz in Schalksmühle (Amtsgericht Iserlohn HRB 5731) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Falkenroth Grundstücksgesellschaft mbH, Schalksmühle (Asenbach 1, 58579 Schalksmühle). Die Gesellschafterversammlung vom 30.04.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Dauer der Gesellschaft, Geschäftsjahr) beschlossen.
Falkenroth Grundstücksgesellschaft mbH, Schalksmühle (Asenbach 1, 58579 Schalksmühle). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.11.2004. Gegenstand: Der Erwerb, die Vermietung und Verpachtung von beweglichen - insbesondere Grundstücken und Gebäuden - und unbeweglichen Gegenständen und damit verbundene Tätigkeiten und Geschäfte sowie das Benutzen der eingetragenen Wortmarke "Falkenroth". Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Körner, Thomas, Gevelsberg, * ‒.‒.‒‒; Schulte, Klaus, Iserlohn, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Bundesanzeiger.