HRB 712058: Fallert GmbH, Seebach, Gewerbegebiet 22, 77889 Seebach. Die Gesellschafterversammlung vom 11.12.2019 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Bestellt als Geschäftsführer: Fallert, Sven, Seebach, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Fallert GmbH, Seebach, Gewerbegebiet 22, 77889 Seebach. Die Eintragung der Ausgliederung ist im Register der Niederlassung des übertragenden Rechtsträgers "Patrik Fallert, Baggerbetrieb e. K.", Seebach (Amtsgericht Mannheim HRA 703655) am 09.06.2011 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.
Fallert GmbH, Seebach, Gewerbegebiet 22, 77889 Seebach. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.06.2011. Geschäftsanschrift: Gewerbegebiet 22, 77889 Seebach. Gegenstand: Der Erd- und Wegebau sowie die Durchführung von Flurbereinigungen in Land- und Forstwirtschaft und allen damit zusammenhängenden Arbeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Fallert, Patrik, Seebach, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Fallert, Patrik, Seebach, * ‒.‒.‒‒ als Inhaber der Firma "Patrik Fallert, Baggerbetrieb e. K.", Seebach (Amtsgericht Mannheim HRA 703655) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 03.06.2011. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register der Niederlassung des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.