Fam. Rademacher Verwaltungs GmbH, Geldern, Hartefelder Dorfstraße 64, 47608 Geldern. Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Personenhandelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin (Komplementärin) an der Fam. Rademacher GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Geldern.
Rademacher Verwaltungs GmbH, Geldern, Hartefelder Dorfstraße 64, 47608 Geldern. Die Gesellschafterversammlung vom 02.06.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 1 Abs. 1 (Firma) und 2 Abs. 1 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neue Firma: Fam. Rademacher Verwaltungs GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Verwaltung eigenen Vermögens soiwe die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Personenhandelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin (Komplementärin) an der Fam. Rademacher GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Geldern.
Rademacher Verwaltungs GmbH, Geldern, Hartefelder Dorfstraße 64, 47608 Geldern. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.05.2012. Geschäftsanschrift: Hartefelder Dorfstraße 64, 47608 Geldern. Gegenstand: Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Personenhandelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin (Komplementärin) an der Rademacher GmbH & Co.KG mit dem Sitz in Geldern. Stammkapital: 25.008,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder jedem Geschäftsführer die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss können einzelne oder mehrere Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Rademacher, Barbara, Geldern, * ‒.‒.‒‒; Rademacher, Friedhelm, Kevelaer, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.