HRA 5906 FL: Dr. Müller Photovoltaikanlagen KG, Mildstedt, Hauptstraße 36, 25866 Mildstedt. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.07.2013 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die II. Dr. Müller Photovoltaikanlagen KG mit Sitz in Mildstedt (Amtsgericht Flensburg, HRA 6190 FL) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
25885 Ahrenviöl
Hauptstr. 36, 25866 Mildstedt
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Amtsgericht: Flensburg
Rechtsform: UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG