Familienservice gGmbH an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, Freiburg im Breisgau, Werthmannstraße 8, 79098 Freiburg im Breisgau. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.08.2011. Geschäftsanschrift: Werthmannstraße 8, 79098 Freiburg im Breisgau. Gegenstand: 1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Bildung, Erziehung und Jugendhilfe. 2. Gegenstand des Unternehmens ist die Einrichtung und der Betrieb von Kindertageseinrichtungen für Kinder im Alter von 0 Jahren bis zum Schulantritt. 3. Die Gesellschaft ist berechtigt, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages alle Rechtsgeschäfte und sonstigen Maßnahmen vorzunehmen, die der Zweckbestimmung dienlich sind. Hierzu zählen insbesondere auch sonstige Maßnahmen zur Unterstützung der besseren Vereinbarkeit von Familie und Studium oder Beruf an der Universität Freiburg. 4. Die o.g. Leistungen der Gesellschaft richten sich an alle Kinder i.S.v. § 2 Abs. 2, von denen mindestens ein Elternteil Mitglied der Universität Freiburg, einer anderen Hochschule oder am Universitätsklinikums oder einer wissenschaftlichen Einrichtung in Freiburg beschäftigt ist. Sofern die Nachfrage das zur Verfügung stehende Angebot übersteigt, behält sich die Gesellschaft vor, die Plätze vorranging an die Mitglieder der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg zu vergeben. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Biesenbach, Ellen, Freiburg im Breisgau, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung des Vereins "Universitätskindertagesstätte (Uni-Kita) Freiburg e.V.", Freiburg im Breisgsau (Amtsgericht Freiburg VR 2672) gemäß § 190 ff. UmwG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
79098 Freiburg
Keine frühere Adresse vorhanden
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: keine Angabe
Webseite: www.familienservice.uni-freiburg.de
Netzwerke:
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 4 im Vollprofil enthalten
Amtsgericht: Freiburg
Rechtsform: gGmbH