Famulla GmbH, Lehrte, (Dieselstraße 1, 31275 Lehrte).Die Verschmelzung ist nach Maßgabe des ursprünglichen Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2009 mit nachträglicher Änderung vom 14.12.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse beider Gesellschafterversammlungen im Register der übernehmenden Franz Famulla GmbH am 21.12.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
Famulla GmbH, Lehrte, (Dieselstraße 1, 31275 Lehrte).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.08.2009 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 19.08.2009 mit der Franz Famulla GmbH mit Sitz in Delmenhorst (Amtsgericht Oldenburg, HRB 140160) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.