HRB 7382: Fancy Jets GmbH, Ködnitz, Lindenstraße 5, 95361 Ködnitz. Die Ausgliederung wurde am 16.02.2021 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen (siehe Amtsgericht Bayreuth HRA 4595).
HRB 7382: Fancy Jets GmbH, Ködnitz, Lindenstraße 5, 95361 Ködnitz. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.12.2020. Geschäftsanschrift: Lindenstraße 5, 95361 Ködnitz. Gegenstand des Unternehmens: Gegenstand des Unternehmens ist - Flugvermittlung - Flugzeugverkauf - Beratung in der Business Aviation - Abnahmen von Flugzeugen beim Hersteller - Überführung der Flugzeuge - Ausbildung der Piloten (Super Vision) - Management der eigenen Flugbetriebe - Betreiben diverser Business Jets und Luftfahrzeuge - Software Entwicklung für Flugplätze und in der Business Aviation - Flugplatz Management - Vermittlung von Luxusgütern - Begutachtung von Business Jets - Aircraft Management - Flugzeugvermietung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Grzelczyk, Alexander, Ködnitz, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung aus dem Unternehmen Alexander Grzelczyk e.K. mit dem Sitz in Ködnitz (Amtsgericht Bayreuth HRA 4595). Die Ausgliederung wird mit Eintragung im Register des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.