Farbenfabriken Bayer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Leverkusen, (Chemiepark Leverkusen, 51368 Leverkusen).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.04.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen jeweils vom 23.04.2009 mit der Bayer Verwaltungsgesellschaft für Anlagevermögen m.b.H. mit Sitz in Leverkusen (Amtsgericht Köln, HRB 48331) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Farbenfabriken Bayer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Leverkusen (Chemiepark Leverkusen Q 26, 51368 Leverkusen). Einzelprokura: Dr. Hubbuch, Frank, Bergisch Gladbach, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Dr. Holstein, Miriam, Köln, * ‒.‒.‒‒.
Farbenfabriken Bayer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Leverkusen (Bayer Aktiengesellschaft, 51368 Leverkusen). Prokura erloschen: Hackerschmied, Rolf.
DV Dämmstoffe GmbH, Leverkusen (Bayerwerk, Rechtsabt. Q 26, 51368 Leverkusen). Die Gesellschafterversammlung vom 23.03.2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Weiter ist § 2 und damit der Gegenstand des Unternehmens geändert worden. Neue Firma: Farbenfabriken Bayer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Neuer Unternehmensgegenstand: die Verwaltung eigenen Vermögens. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.03.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungenen vom gleichen Tag mit der Farbenfabriken Bayer Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Leverkusen (Amtsgericht Köln HRB 48293) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
DV Dämmstoffe GmbH, Leverkusen (Bayerwerk, Rechtsabt. Q 26, 51368 Leverkusen). Die Gesellschafterversammlung vom 23.03.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Farbenfabriken Bayer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Amtsgericht Köln HRB 48293) beschlossen. 3.072.000,00 EUR.
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