Farwick Lagerhaus Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Steinfurt (Daimlerstr. 11, 50354 Hürth). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Farwick Beteiligungsgesellschaft mbH am 31.08.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Farwick Lagerhaus Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Steinfurt (Daimlerstr. 11, 50354 Hürth). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.08.2005 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 17.08.2005 mit der Farwick Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Steinfurt (AG Steinfurt HRB 3203) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Farwick Lagerhaus Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Steinfurt (Daimlerstr. 11, 50354 Hürth). Nicht mehr Geschäftsführer: Farwick, Roman, Steinfurt, * ‒.‒.‒‒.
Farwick Lagerhaus Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Steinfurt (Siemensstr. 16, 48565 Steinfurt). Bestellt als Geschäftsführer: Wessing, Klaus, Kerpen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.