HRB 27473 HB: Faschingsparty GmbH, Bremen, Fedelhören 80, 28203 Bremen. Rechtsverhaeltnis: Die vermögenslose Gesellschaft ist auf Grund des § 394 FamFG von Amts wegen gelöscht.
HRB 27473 HB: Faschingsparty GmbH, Bremen, Fedelhören 80, 28203 Bremen. Die Eintragung betreffend die allgemeine Vertretungsbefugnis ist von Amts wegen wie folgt berichtigt: Die Gesellschaft wird durch den/die Liquidatoren vertreten. Die Eintragung zu Nr. 1 ist von Amts wegen wie folgt berichtigt: Liquidator: Li, Hongxia, * ‒.‒.‒‒, Bremen; Die Gesellschaft ist durch rechtskräftige Abweisung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse auf Grund des § 60 Abs. 1 Nr. 5 GmbHG aufgelöst. (Beschluss des Amtsgerichts Bremen vom 17.12.2018 AZ: 507 IN 16/18) Von Amts wegen eingetragen.
HRB 27473 HB: Faschingsparty GmbH, Bremen, Fedelhören 80, 28203 Bremen. Faschingsparty GmbH; Bremen; Geschäftsanschrift: Fedelhören 80, 28203 Bremen; Gegenstand: Der Handel und Vertrieb mit Faschingsartikeln, insbesondere Karnevalskostüme und -perücken und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Kapital: 25.000 EUR; Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden. Geschäftsführer: 1. Li, Hongxia, * ‒.‒.‒‒, Bremen; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 21.11.2011.