Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
8 |
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c)
Im Wege der Sonderrechtsnachfolge in Höhe von jeweils
10.000,00 EUR durch
a) Kemena, Laura, Bielefeld, * ‒.‒.‒‒,
b) Ulucay, Oguzhan, Büren, * ‒.‒.‒‒,
ausgeschieden:
Kommanditist:
Kemena, Udo, Bad Oeynhausen, * ‒.‒.‒‒, Haftsumme:
20.000,00 EUR.
Im Wege der Sonderrechtsnachfolge in Höhe von 15.000,00
EUR durch Ulucay, Oguzhan, Büren, * ‒.‒.‒‒,
ausgeschieden:
Kommanditist:
Kemena, Ursula, Bad Oeynhausen, * ‒.‒.‒‒, Haftsumme:
15.000,00 EUR.
Durch Sonderrechtsnachfolge Haftsumme(n) erhöht:
Kommanditist:
Kemena, Laura, Bielefeld, * ‒.‒.‒‒, Haftsumme: 25.000,00
EUR.
Durch Sonderrechtsnachfolge eingetreten:
Kommanditist:
Ulucay, Oguzhan, Büren, * ‒.‒.‒‒, Haftsumme: 25.000,00
EUR. |
a)
06.06.2024
Droste |
HRA 6500: Fashion Store GmbH & Co. KG, Bünde, Eschstraße 28, 32257 Bünde. Die Gesellschaft wird fortgesetzt.
HRA 6500: Fashion Store GmbH & Co. KG, Bünde, Eschstraße 28, 32257 Bünde. Durch Beschluss des Amtsgerichts Bielefeld (43 IN 282/20) vom 01.08.2020 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Fashion Store GmbH & Co. KG, Bünde (Eschstraße 28, 32257 Bünde). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.12.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.12.2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.12.2006 mit der Kemena Fashion GmbH & Co. KG mit Sitz in Bad Oeynhausen (AG Bad Oeynhausen - HRA 6010) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Kemena Fashion Store GmbH & Co. KG, Bünde (Eschstraße 28, 32257 Bünde). Neue Firma: Fashion Store GmbH & Co. KG.
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