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a)
Fat Cat gGmbH
b)
München
Geschäftsanschrift:
Müllerstr. 2, 80469 München
c)
1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Zwecke
der Gesellschaft sind:
a) die Förderung von Kunst und Kultur (§ 52
Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 AO);
b) die Förderung des Sports (§ 52 Abs. 2
Satz 1 Nr. 21 AO);
c) die Förderung der Jugend und Altenhilfe
(§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AO);
d) die Förderung des Naturschutzes und
der Landschaftspflege im Sinne des
Bundesnaturschutzgesetzes und der
Naturschutzgesetze der Länder, des
Umweltschutzes, einschließlich des
Klimaschutzes, des Küstenschutzes und
des Hochwasserschutzes (§ 52 Abs. 2 Satz
1 Nr. 8 AO);
e) die Förderung der Hilfe für politisch,
rassistisch oder religiös Verfolgte, für
Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler,
Spätaussiedler, Kriegsopfer,
Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte
und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und
Behinderte sowie Hilfe für Opfer von
Straftaten; Förderung des Andenkens an
Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer;
Förderung des Suchdienstes für Vermisste,
Förderung der Hilfe für Menschen, die auf
Grund ihrer geschlechtlichen Identität oder
ihrer geschlechtlichen Orientierung
diskriminiert werden (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr.
10 AO);
f) die Förderung der Gleichberechtigung
von Frauen und Männern (§ 52 Abs. 2 Satz
1 Nr. 18 AO).
3. Der Satzungszweck Ziffer 2 Buchst. a)
wird insbesondere verwirklicht durch:
a) die Überlassung von Räumen an Künstler
nach vorheriger Auswahl auf Basis von
Förderrichtlinien;
b) Durchführung eines Musikfestivals und
vergleichbaren Kulturveranstaltungen.
4. Der Satzungszweck Ziffer 2 Buchst. b)
wird insbesondere verwirklicht durch die
Zurverfügungstellung und Instandhaltung
von Sportflächen wie z.B. Kletterwänden
bzw. einem Boulderbereich,
Tischtennisplatten, Basketballplatz für die
Allgemeinheit.
5. Die Satzungszwecke Ziffer 2 Buchst. a)
bis f) werden im Übrigen insbesondere
verwirklicht durch:
a) die Beschaffung und Weitergabe von
Mitteln an gemeinnützige Körperschaften
und/oder juristische Personen des
öffentlichen Rechts, die sie ausschließlich
und unmittelbar für Zwecke im Sinne dieses
Gesellschaftsvertrages zu verwenden
haben;
b) Überlassung von Räumlichkeiten ohne
Entgelt bzw. zu Selbstkosten.
6. Die Gesellschaft ist berechtigt, im
Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und
der Bestimmungen dieses
Gesellschaftsvertrages alle Geschäfte und
Rechtshandlungen vorzunehmen, die zur
Erreichung des Gesellschaftszwecks
dienlich sind oder das Unternehmen zu
fördern geeignet erscheinen, insbesondere
sich unmittelbar und mittelbar an anderen
Unternehmen zu beteiligen, die ebenfalls
ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige Zwecke verfolgen. |
25.000,00 EUR |
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Bestellt:
Geschäftsführer:
Kern, Michael, München, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt.
Bestellt:
Geschäftsführer:
Dr. Scheßl, Johann Nepomuk, München,
* ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt.
Bestellt:
Geschäftsführer:
Hofmann, Till, München, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt.
Bestellt:
Geschäftsführer:
Bergau, Barbara, München, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt. |
|
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 09.01.2023. |
a)
19.01.2023
Karrasch |